FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?

  • FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?
     sternenfahrer
      schrieb am Donnerstag, 25. Oktober 2007
    Hallo!
    Habe letzte Woche meine PP bestanden. Werde aber erst in gut 2 Wochen 18. Solange darf ich natürlich kein Auto bewegen (kein B17).
    Darf ich trotzdem Roller fahren? Ein Kumpel hat mir das angeboten - will aber natürlich meinen FS unter gar keinen Umständen riskieren (weils ja evtl. Schwarzfahren ist). Es wäre ein Roller, den mein Kollege mit seinem FS B17 fahren darf.


    Danke. Ich weiß, die Frage gabs schon öfter, aber immer nur mit B17, von daher frage ich nochmal.
  • Thema
    Re: FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 25. Oktober 2007
    Text
    Da du deinen FS erst mit 18 ausgehändigt bekommst hast du ja noch nix in der Hand. Folglich darfst du auch keinen Roller fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?
    Autor
      Vanillaspirit
      schrieb am Donnerstag, 25. Oktober 2007
    Text
    Nochmal herzlichen Glückwunsch und willkommen im Club!:)
    Ganz liebe Grüße!

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  • Thema
    Re: Re: Re: FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?
    Autor
      S235JR
      schrieb am Donnerstag, 25. Oktober 2007
    Text
    Steht doch DICK und FETT auf der Prüfungsbescheinung die du vom TÜV bekommen hast!!!


    "GILT nicht als FÜHRERSCHEIN"

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Donnerstag, 25. Oktober 2007
    Text
    Damn! Also kann ich nicht legal fahren? Dann lass ichs lieber mal.

    Seid ihr euch auch ganz sicher? Was steht denn auf dem rosa Zettelchen für B17-Fahrer? Müsste man den aufm Roller mit dabei haben?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 25. Oktober 2007
    Text
    >Damn! Also kann ich nicht legal fahren? Dann lass ichs lieber mal.
    >
    >Seid ihr euch auch ganz sicher? Was steht denn auf dem rosa Zettelchen für B17-Fahrer? Müsste man den aufm Roller mit dabei haben?

    1000% sicher. Klar muss man den Wisch beim Rollerfahren dabei ham, sonst isses ne Ordnungswiedrigkeit

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Donnerstag, 25. Oktober 2007
    Text
    >>Damn! Also kann ich nicht legal fahren? Dann lass ichs lieber mal.
    >>
    >>Seid ihr euch auch ganz sicher? Was steht denn auf dem rosa Zettelchen für B17-Fahrer? Müsste man den aufm Roller mit dabei haben?
    >
    >1000% sicher. Klar muss man den Wisch beim Rollerfahren dabei ham, sonst isses ne Ordnungswiedrigkeit

    Mit ner Ordnungswidrigkeit (15 €) könnt ich leben, denn ich möchte ja eh nur einmal ne Runde um den Block drehen. Also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Polizist vorbeikommt - und mich auch noch anhält - ist recht gering. Nur wenn er es tut, will ich nicht meine (kommende) FE aufs Spiel setzen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 25. Oktober 2007
    Text
    >>>Damn! Also kann ich nicht legal fahren? Dann lass ichs lieber mal.
    >>>
    >>>Seid ihr euch auch ganz sicher? Was steht denn auf dem rosa Zettelchen für B17-Fahrer? Müsste man den aufm Roller mit dabei haben?
    >>
    >>1000% sicher. Klar muss man den Wisch beim Rollerfahren dabei ham, sonst isses ne Ordnungswiedrigkeit
    >
    >Mit ner Ordnungswidrigkeit (15 €) könnt ich leben, denn ich möchte ja eh nur einmal ne Runde um den Block drehen. Also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Polizist vorbeikommt - und mich auch noch anhält - ist recht gering. Nur wenn er es tut, will ich nicht meine (kommende) FE aufs Spiel setzen.

    Das hast du falsch verstanden. Wenn du ohne den BF17 Schein Roller fährst begehst du eine OWI "Fahren ohne Führerschein".
    Wenn du deinen Führerschein noch gar nicht erst hast ist das eine Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: FS 'B' vor dem 18. -> Roller fahren?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 26. Oktober 2007
    Text
    >Wenn du deinen Führerschein noch gar nicht erst hast ist das eine Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

    ... und wenn du dabei erwischt wirst, brauchst du an deinem 18. Geburtstag gar nicht zum Amt gehen, den Führerschein bekommst du dann nämlich erst einmal nicht. Du hast jetzt sooooo lange ohne Führerschein gelebt, da kann die Probefahrt mit dem Roller auch noch ein paar Tage warten, oder?

    Viele Grüße
    Kirsten

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